Feuerzeuge nur noch mit Kindersicherung
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen nur noch Feuerzeuge mit Kindersicherung verkauft werden. Sowohl Feuerzeuge mit Steinzündung als auch diejenigen mit Piezozündung müssen neu mit einer Sicherheitsvorrichtung oder mit Spezial-Drücker, die wesentlich mehr Druck benötigen, ausgestattet sein. Für detaillierte Informationen oder eine nähere Beratung rund um Kindersicherungen fragen Sie uns bitte an.